Ag 78
Die Arbeitsgemeinschaft unserer Fachkräfte, benannt nach Paragraph 78 des Sozialgesetzbuches, soll und kann von allen Fachkräften der OKJA besucht, genutzt und gefördert werden. Die gesetzliche Verankerung hierfür findet sich hier:
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden, sich gegenseitig ergänzen und in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien ihren Bedürfnissen, Wünschen und Interessen entsprechend zusammenwirken. Dabei sollen selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a beteiligt werden.
Unsere Ag78 trifft sich 1x monatlich und wird sowohl von kommunal angestellten, sowie von Fachkräften der freien Träger besucht. Auch die zuständige Person des Jugendamt Pankow besucht die Ag. Jährlich werden die Sprecher:innen gewählt. Die Ag benennt zu bestimmten, größeren Themen Unter- Ags, um eine konzentrierte Ausarbeitung der Themen zur Vorlage in der Ag78 zu ermöglichen.
Bearbeitet eine Unter-Ag kontinuierlich ein bestimmtes Thema, so kann sie sich auch zu einer eigenständigen Ag nach § 78 SGB VIII formieren, es gilt dann eine eigene Regelung, es werden eigene Sprecher:innen gewählt. (so z.B. geschehen bei der Ag Medienarbeit Pankow)
Alle hier gelisteten Ags arbeiten auf Grundlage des § 78 SGB VIII.