Unser Auftrag

Was ist offene Arbeit eigentlich?

Die Angebote von offener Arbeit sind für alle, die interesse an den Angeboten haben. Egal was sie glauben und denken, wieviel Geld sie haben, welches Geschlecht oder welche Geschlechtsidentität sie haben, woher sie stammen, welche Sprache sie sprechen, welche Schule sie besuchen, welchen Beruf sie haben, wie alt sie sind…

Und was ist offene Kinder- und Jugendarbeit?

Die Angebote von offener Kinder- und Jugendarbeit sind für alle, die zu dieser Altersgruppe gehören. Alle Kinder und Jugendlichen, die Interesse an den Angeboten haben, dürfen sie nutzen. Egal was sie glauben und denken, ob sie arm oder reich sind, welches Geschlecht oder welche Geschlechtsidentität sie haben, ob sie Hetero oder Queer sind, woher sie stammen, welche Sprache sie sprechen, welche Schule sie besuchen, welchen Beruf sie haben, ob sie Freund:innen haben oder nicht …

Foto: Glitzer und Schleim © Riff und Oktopus

Offene Kinder- und Jugendarbeit in Pankow …

gehört zum Fachdienst 1 – Jugendförderung (Jugendamt des Bezirksamt Pankow)

Ein wichtiger Inhalt sind die Freizeit- und Bildungsangebote (kulturelle Bildung, politische Bildung, Naturerfahrungen, pädagogisch begleitete, ganzheitliche Praxiserfahrungen …), die von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet werden.

Grafik: © Jugendclub Mahler 20: Jugendarbeit ist …

Offene Kinder- und Jugendarbeit sind außerdem Angebote, die Kinder und Jugendliche zu Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung befähigen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit gehört zu den Präventionsmaßnahmen des Jugendamtes.
Hier ist einer der wichtigesten Auszüge aus dem achten Sozialgesetzbuch, mit dem unsere Arbeit gesetzlich verankert ist:


§11 SGB VIII

11 § Jugendarbeit (SGBVIII)

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1.außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4.internationale Jugendarbeit, 5.Kinder- und Jugenderholung, 6.Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.




Hier werden wir Zitate der Nutzer:innen und Akteure der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusammengetragen, die aufzeigen, was an der OKJA so wichtig ist.


hier werden in Kürze noch die vorhandenen Informationsseiten des Pankower Bezirksamtes, des Senats und des Bundes verlinkt.

zur Gesetzesnovelle zu Inklusion sind hier noch Informationen und Links vorgesehen.