Die Leitlinien der AG Medienarbeit

Die Unter- AG der AG § 78 offene Kinder- und Jugendarbeit Pankow hat im Jahr 2022, in Zusammenarbeit mit dem FD1, folgende Leitsätze für den Bereich „digitale Kinder- und Jugendarbeit“ erarbeitet. Diese wurden in 2022 erprobt und danach ausgewertet und werden in der laufenden Arbeit angewandt. Eine Überprüfung der Leitsätze erfolgt im Rahmen einer Evaluation im 2. Halbjahr 2025

Leitsätze zur digitalen Kinder- und Jugendarbeit in den JFE Pankow 2022 – 2025

Stand: 1.01.2025

•   Ausgangspunkt:

Im Jugendförderplan, der bis Ende 2025 umgesetzt werden soll, steht in den Leitlinien:

„Medienbildung und die Erweiterung der Medienkompetenz von Kindern & Jugendlichen, sowie der pädagogischen Fachkräfte sind zentrale Bestandteile der Pankower Jugendarbeit. Der Jugendmedienschutz ist in allen Angeboten zu gewährleisten.“

Zur Angebotsform 1 „Ziel- und Maßnahmenplanung“ ist für die Kinder- und Jugendarbeit festgelegt:

„Mitarbeiter: innen der JFE in freier und öffentlicher Trägerschaft werden im bezirklichen Medienzentrum, mezen – Medienzentrum Pankow, im Hinblick auf Medienkompetenz geschult und wenden das Wissen in der Jugendarbeit an. Über Fortbildungen erlernen die Mitarbeiter: innen unter anderem die Erstellung informativer Webseiten, Blogs und Umsetzung von Onlineangeboten.“

•   erarbeitete Leitsätze von digitaler Kinder- und Jugendarbeit

Die Leitsätze wurden im Jahr 2021 von der UAG Medien der AG 78 OKJA erarbeitet und sollen im Jahr 2022 erprobt und evaluiert werden. Danach werden sie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit angewandt und werden im Rahmen einer erneuten Evaluation im 2. Halbjahr 2025 durch die AG Medienarbeit Pankow überprüft und angepasst.

•   Medienwelten sind Lebenswelten - die von Kindern und Jugendlichen genutzten digitalen Räume und Medien bilden die Grundlage für ein reflektierendes pädagogisches Handeln mit dem Wissen um die Chancen und Risiken der Mediennutzung.

Die Nutzung und Arbeit mit digitalen Medien in der Kinder- und Jugendarbeit ist alltägliche Aufgabe im pädagogischen Handeln. Die Frage ist nicht ob, sondern wie digitale Angebote umgesetzt werden, da digital genauso normal ist wie analog. Dabei ist eine kritische Auseinandersetzung und Aufklärung zur Bedeutung und den Folgen der Nutzung digitaler Medien (wie zum Beispiel der digitale Fußabdruck) nicht nur wünschens- und erstrebenswert, sondern auch unabdingbar.

•   Im digitalen Setting erfahren Kinder und Jugendliche Empowerment, Partizipation und Eigenverantwortung.

In der digitalen Kinder- und Jugendarbeit werden die Beteiligungs-, Förder- und Schutzrechte der Zielgruppe als Grundlage gesetzt. Auf Wünsche, Ideen und Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen wird durch Befragungen, Abstimmung u. ä. digital/analog, eingegangen und in die Angebotsplanung mit aufgenommen und verankert. Kinder und Jugendliche sind nicht nur Multiplikator:innen im Bereich der digitalen Kinder- und Jugendarbeit, sondern zum Teil auch Expert:innen in einem bestimmten Bereich.
Zu den Zielen in der digitalen Arbeit zählen die Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Nutzung und des Umgangs mit Medien, sie soll einen Austausch anregen und fördern, Reflexionen ermöglichen und für den Umgang mit elektronischen und digitalen Medien sensibilisieren. Ein souveräner, kritischer und sozial-verantwortlicher Umgang mit Medien in einem diskriminierungsfreien und inklusiven Raum ist zu gewährleisten; Teilhabe-Chancen (auf jeglichen Ebenen) ist auch über digitale (Online-) Räume zu garantieren.

•   Digitale Kinder- und Jugendarbeit ist inklusiv.

Eine barrierefreie Ausstattung ist bereitzustellen und vorhandene digitale Angebote sind barrierefrei zu gestalten; inklusive Bildungswege sind zu schaffen und auszubauen – „inklusive Bildungswege” Ausgleich von Defiziten durch materielle Armut, Legasthenie, Dyskalkulie und weitere. Die Mitarbeiter:innen setzten sich auch im Bereich der digitalen Kinder- und Jugendarbeit aktiv mit Diversität und Inklusion auseinander.

•   Das pädagogische Handeln bezieht die medienpädagogische Praxis ein und betrachtet digitales Arbeiten als selbstverständlich.

Die Mitarbeiter:innen der JFE’n sind offen gegenüber der digitalen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Diese wird in die Arbeit mitintegriert, etabliert und gelebt. Dazu eignen sich die Mitarbeitenden medienpädagogisches Wissen an.
Die Angebote der digitalen Kinder- und Jugendarbeit können digital, analog, oder hybrid sein. Die Kombination von analogen, sowie digitalen Techniken und Formaten (z.B. dialogische, musikalische, kreative) wird angestrebt und beinhaltet somit auch die Entwicklung von hybriden Angebotsformen
Die Mitarbeiter:innen der JFE‘n haben über alle genannten Ebenen die Möglichkeit mit der Zielgruppe in Kontakt zu treten. Aktivitäten, die im Alltag der Kinder und Jugendlichen präsent sind, wie z.B. soziale Medien (Instagram, WhatsApp, YouTube, TikTok etc.) oder Games, erhalten Raum im offenen Angebot. Diesbezüglich werden von den Betreuenden kreative Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung sozialer Medien aufgezeigt.
Die Mitarbeiter:innen sind bereit und in der Lage auf analoger und digitaler Ebene auf die Zielgruppe zu reagieren und die oben beschriebenen Aspekte in ihrer Arbeit umzusetzen. Im Rahmen der Verwirklichung des Jugendmedienschutzes wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und allgemeine Kinderrechte sind als Maßstab gesetzt.
Im Team findet eine offene Kommunikation über arbeitsrelevante Medien statt, welche auch die Sorgen, Ängste und Unsicherheiten von Mitarbeiter:innen berücksichtigt und reflektiert. Digitale Medien werden in den Teams erprobt und in regelmäßigen Feedbackrunden auf ihre pädagogische Nutzbarkeit überprüft. (siehe QM-Handbuch). Die pädagogischen
Teams in den Einrichtungen organisieren ihre Arbeit mithilfe von digitalen Medien, d. h. Büroarbeit, Teamkommunikation, Konzeptionsarbeit, Gestaltung von Infozetteln o.a., Dokumentation etc.
Im Rahmen des Fachaustausches Medien wird eine digitale Informations- und Austauschplattform für digitale Kinder- und Jugendarbeit geschaffen, die von den Teams für die tägliche Arbeit genutzt werden kann.

•   Die Umsetzbarkeit wird durch den jeweiligen Träger unterstützt.

Die digitale Arbeit ist in den Einrichtungskonzepten verankert und wird in der Jahresplanung abgebildet. Sie setzt eine zeitgemäße mediale oder digitale Grundausstattung voraus, zu der z.B. Diensthandy, Laptop, Tablet und ggf. eine personifizierte Mail-Adresse, wie auch eine schnelle Internetanbindung (insb. WLAN, min. 100 Mbit) gehören.
Freie und kommunale Träger prüfen die Zuständigkeit für die Anschaffung und Bereitstellung einer technischen Grundausstattung in den jeweiligen Einrichtungen. Eine Kooperation von freien und kommunalen Einrichtungen ist angestrebt, um Förderungen beantragen und von-/miteinander profitieren (Nutzung von Synergien) zu können, z.B. der Beschaffung von VR-Equipment, das nur projektbezogen benötigt wird. Eine regelmäßige Wartung der Technik, der Software sowie der digitalen Dienste (z. B. Abos und Lizenzkosten) müssen im Rahmen des Einsatzes in der Kinder- und Jugendarbeit definiert und umgesetzt werden. Verantwortlich sind dafür die jeweiligen Träger.
Im Rahmen der Digitalisierung nehmen alle Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendarbeit an angebotenen Fortbildungen und Fachtagen teil, da diese Grundvoraussetzung für die digitale Kinder – und Jugendarbeit sind. Die Fortbildungen umfassen ebenfalls die rechtlichen Grundlagen zur Absicherung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen; insbesondere Datenschutz und Kinder – und Jugendmedienschutz. Es wird mit einer konzeptionellen Ausarbeitung der
„Pankow-Cloud“ begonnen.

  • Zeitstrahl
  • Beschluss zur Erprobung der Leitsätze in 2022 in der AG 78 OKJA : 1.12.21
  • Erprobungsphase 2022 zur Umsetzbarkeit – Prüfphasen und regelmäßige Reflexion der Leitsätze im Fachaustausch Medien, auf einem Fachtag im März 2022 und in den Regionalrunden.
  • Evaluation auf Basis des aktuellen QM – Handbuchs
  • Erster Rückblick in der AG 78 OKJA am 1.6.2022.
  • Auswertung der Erprobungsphase im Rahmen eines Fachtages Anfang 2023
  • Etablierung der Leitsätze